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Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?

  • Autorenbild: Martin Beiner
    Martin Beiner
  • 3. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Eine der häufigsten Fragen meiner Leser lautet: „Muss ich in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?“ Wie so oft bei Steuerfragen lautet die Antwort: „Es kommt darauf an…“. Es hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Einkommen. Am Ende dieses Artikels wissen Sie, ob Sie in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.


Schweizer Staatsbürger, Inhaber einer C-Bewilligung

Schweizer Staatsbürger und Inhaber einer C-Bewilligung müssen ab 18 Jahren eine Steuererklärung abgeben. Theoretisch können auch jüngere Personen eine Steuererklärung einreichen, wenn sie über ein erhebliches Einkommen oder Vermögen verfügen. Das Steuerjahr in der Schweiz läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Abgabefrist für die Steuererklärung richtet sich nach dem Kanton des Wohnsitzes am 31. Dezember. In den meisten Kantonen ist sie bis zum 31. März des Folgejahres fällig. Die Frist kann jedoch verlängert werden. Der Antrag auf Fristverlängerung muss vor Ablauf der Frist gestellt werden.


Übersteigt das jährliche Bruttogehalt CHF 120'000

Wenn Sie keinen Schweizer Pass besitzen oder keine C-Bewilligung in der Schweiz haben, wird die Quellensteuer direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Dies ist in der Regel Ihre endgültige Steuerschuld in der Schweiz, es sei denn, Ihr jährliches Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit übersteigt CHF 120.000. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben. Der Grund dafür ist, dass die Quellensteuer ab dieser Grenze nicht mehr genau berechnet wird. Daher ist eine sogenannte nachträgliche Veranlagun erforderlich. „Nachträglich“, weil die Quellensteuer zwar weiterhin vom Arbeitgeber einbehalten wird, aber nicht mehr die endgültige Steuerschuld darstellt. Die endgültige Steuerschuld wird anhand der Steuererklärung berechnet. Die bereits gezahlte Quellensteuer wird als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld angerechnet.


Falls Sie im Laufe des Jahres in die Schweiz einreisen, beachten Sie bitte, dass Ihr angebrochenes Jahreseinkommen auf einen 12-Monats-Zeitraum hochgerechnet wird (d. h. Sie reisen am 1. August aus dem Ausland in die Schweiz ein, Ihr Bruttogehalt für den Zeitraum August bis Dezember beträgt CHF 60'000, Ihr annualisiertes Einkommen beträgt CHF 144'000 und Sie sind verpflichtet, für das Jahr Ihrer Ankunft eine Steuererklärung abzugeben).


Jährliches Bruttogehalt unter CHF 120'000

Auch wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen unter CHF 120'000 liegt, können Sie eine Steuererklärung abgeben. Diese muss jedoch bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann vorteilhaft sein, wenn zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden können, wie z. B. Beiträge zur zweiten Säule (Pensionskasse) oder der Säule 3a), zusätzliche Ausbildungskosten, Unterhaltszahlungen usw. Beachten Sie jedoch, dass die Abgabe einer Steuererklärung für die Folgejahre verpflichtend wird, sobald Sie diese freiwillig beantragt haben. Ich empfehle Ihnen daher, vor der Beantragung zu prüfen, ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt.


Ehepaare

Ehepaare und Paare in einer eingetragenen Partnerschaft müssen grundsätzlich eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Erfüllt ein Ehepartner die Voraussetzungen für die Abgabe einer Steuererklärung, gilt dies für das gesamte Paar, und beide müssen gemeinsam eine Steuererklärung einreichen.

 
 

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